MPU Anordnung und Beratung

Hintergründe der MPU

Warum ist die MPU notwendig?

Die MPU wird angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung einer Person bestehen. Eine MPU kann bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Verkehrsdelikte, Straftaten, Medikamentenmissbrauch oder auch bei andere Gründen angeordnet werden. Die MPU soll sicherstellen, dass solche Fahrer die Ursachen für ihr Verhalten erkannt haben und in der Lage sind, verantwortungsvoll zu fahren.

Der Prozess der MPU

Ablauf der Untersuchung

Es erfolgt eine medizinische Untersuchung, Reaktions- und Konzentrationstest am Computer und ein psychologischen Gespräch. Dort wird geprüft, ob du die notwendigen Einsichten und Verhaltensänderungen umgesetzt hast. Abschließend wird ein Gutachten erstellt, das über die Fahreignung entscheidet.

Beratung und Vorbereitung

Wie ich dir helfe werde

Ich arbeite strukturiert, empathisch und offen.
Jeder Klient wird individuell betrachtet – ohne Standardlösungen.

Ich nehme mir die Zeit, dir wirklich zuzuhören und deine Situation zu verstehen.

Tipps für die MPU

So bestehst du die MPU

Um die MPU erfolgreich zu bestehen, ist es wichtig, sich gut vorzubereiten. Dazu gehört, die Hintergründe der eigenen Problematik zu reflektieren, sich der eigenen Verantwortlichkeiten bewusst zu werden. Ich begleite dich auf diesem Weg.

MPU Anordnung

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Alkohol l

0,3-1,09 Promille

In diesem Bereich wird eine MPU angeordnet, wenn zusätzlich:

  • ein Unfall verursacht wurde
  • andere gefährdet wurden
  • Ausfallerscheinungen vorlagen
  • ein auffälliges Fahrverhalten festgestellt wurde
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Alkohol ll

ab 1,1 Promille

Eine MPU kann angeordnet werden – insbesondere dann, wenn keine oder nur geringe Ausfallerscheinungen festgestellt wurden.

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Alkohol lll

ab 1,6 Promille

Eine MPU ist verpflichtend – auch bei Fahrten mit dem Fahrrad oder E-Roller.
(1,6 ‰ BAK bzw. 0,8 mg/l Atemalkohol)

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Alkohol llll

Wiederholte 
Alkoholfahrten

Wer mehrfach unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnimmt, muss in der Regel mit einer MPU rechnen.
Hier geht die Behörde häufig von einem problematischen Konsumverhalten aus.

Sonderfälle bei Alkohol

Eine MPU kann auch unabhängig vom Straßenverkehr angeordnet werden, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen.

Das ist z. B. der Fall bei:

  • sehr hohen Alkoholwerten außerhalb des Straßenverkehrs
  • auffälligem Verhalten unter Alkoholeinfluss (z. B. aggressives Verhalten)

Entscheidend ist, ob diese Vorfälle aktenkundig geworden sind.
Die Behörde prüft dann, ob ein möglicher Alkoholmissbrauch vorliegt.

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Cannabis l

Eine MPU kann angeordnet werden, wenn:

  • wiederholter Konsum vorliegt
  • Konsum und Fahren nicht klar getrennt werden
  • Zweifel an der Fahreignung bestehen

Auch bei erhöhten THC-Werten kann eine MPU erforderlich sein, z. B.:

  • deutlich über dem Grenzwert (aktuell 3,5 ng/ml im Blutserum)
  • hohe Abbauwerte (THC-COOH), die auf regelmäßigen Konsum hindeuten
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Cannabis ll

Wichtig:
Nicht nur der Wert zählt – sondern dein gesamtes Konsumverhalten.

Weitere Gründe:

  • Fahren unter Cannabiseinfluss mit Gefährdung anderer
  • Transport schutzbedürftiger Personen unter Einfluss
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Drogen

Der Konsum harter Drogen (z. B. Kokain, Amphetamine, Heroin) führt in der Regel direkt zur MPU.

Auch der Besitz kann – je nach Fall – eine MPU nach sich ziehen.

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Medikamente

Eine MPU kann erforderlich sein bei:

  • beeinträchtigter Fahrtüchtigkeit (z. B. durch Opioide oder Benzodiazepine)
  • missbräuchlicher Einnahme
  • bestehender Abhängigkeit

Entscheidend ist, ob deine Fahreignung eingeschränkt ist.

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Verkehrsdelikte

Eine MPU wird angeordnet bei:

  • 8 Punkten im Fahreignungsregister (FAER)

 Aber auch schon vorher möglich, wenn:

  • besonders schwere Verstöße vorliegen
  • wiederholt gegen Verkehrsregeln verstoßen wurde
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Straftaten

Eine MPU kann angeordnet werden bei:

  • wiederholten Straftaten
  • schweren Delikten (z. B. Aggressionsdelikte)
  • Straftaten im Straßenverkehr, z. B.:
    • Fahren ohne Fahrerlaubnis
    • Fahrerflucht
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weitere Gründe

  • Befreiung von denVorschriften bezüglich des Mindestalters
  • Zweifel an der körperlichen oder geistigen Eignung
  • Besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen
  • Fahrlehrer
  • Auffälligkeiten im Rahmen des FE-Prüfung
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